REACH ist die neue Chemikaliengesetzgebung der Europäischen Union; der Begriff ist eine Abkürzung und steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die Gesellschaft Omnisal GmbH ist vollständig über die Pflichten, die sich aus der REACH-Verordnung ergeben, informiert. Wir gehen diese Verordnung aktiv an und führen alle Maßnahmen durch, die für ihre Umsetzung notwendig sind. Wir können unseren Kunden versichern, dass alle von uns hergestellte Stoffe ordnungsgemäß vorregistriert werden und falls nötig werden auch im Einklang mit REACH-Verordnung registriert. Die Liste der hergestellten chemischen Stoffe wird fortlaufend aktualisiert.
Zum 20. 4. 2018 registrierte Omnisal bereits 13 Stoffe. Die Schwestergesellschaft Fosfa hat 8 registrierte Chemikalien mit einer Tonnage von über 1000 t ∕Jahr und 5 mit 100-1000 t ∕ Jahr.
REACH-Registrierungsnummern von Substanzen
Stoff | Formel | CAS | Omnisal | Fosfa |
Weißer (gelber) Phosphor | P4 | 7723-14-0 | – | 01-2119448009-39-0006 |
Phosphorsäure | H3PO4 | 7664-38-2 | 01-2119485924-24-0053 | 01-2119485924-24-0016 |
Mononatriumphosphat | NaH2PO4 | 7558-80-7 | 01-2119489796-13-0000 | 01-2119489796-13-0006 |
Dinatriumphosphat | Na2HPO4 | 7558-79-4 | 01-2119489797-11-0000 | 01-2119489797-11-0007 |
Trinatriumphosphat | Na3PO4 | 7601-54-9 | 01-2119489800-32-0000 | 01-2119489800-32-0007 |
Saures Natriumpyrophosphat | Na2H2P2O7 | 7758-16-9 | 01-2119489793-19-0000 | 01-2119489793-19-0004 |
Tetranatriumpyrophosphat | Na4P2O7 | 7722-88-5 | 01-2119489794-17-0000 | 01-2119489794-17-0002 |
Natriumtripolyphosphat | Na5P3O10 | 7758-29-4 | – | 01-2119430450-54-0005 |
Monokaliumphosphat | KH2PO4 | 7778-77-0 | 01-2119490224-41-0061 | – |
Dikaliumphosphat | K2HPO4 | 7758-11-4 | 01-2119493919-15-0008 | – |
Tetrakaliumpyrophosphat | K4P2O7 | 7320-34-5 | 01-2119489769-18-0001 | 01-2119489369-18-0006 |
Kaliumtripolyphosphate | K5P3O10 | 13845-36-8 | 01-2119485639-19-0001 | 01-2119485639-19-0004 |
Monoammonium phosphat | NH4H2PO4 | 7722-76-1 | 01-2119488166-29-0081 | – |
Diammonium phosphat | (NH4)2HPO4 | 7783-28-0 | 01-2119490974-22-0068 | – |
Natriumhypophosphit | NaH2PO2.H2O | 7681-53-0 | 01-2119452981-33-0007 | – |
Anmerkung: Natrium Hexametaphosphat (CAS 68915-31-1), das in beiden Gesellschaften hergestellt wird, ist ein Polymer, das von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Dieser Stoff entspricht der Verordnung REACH auf Grund der Vorregistrierung und Registrierung seines Monomer – der Natriumdihydrogenphosphat.
Für die Implementierung der REACH-Verordnung wurde eine Reihe weiterer konkreter Schritte vorgenommen: Zum Thema der REACH-Problematik wurde für die Mitarbeiter eine Schulung durchgeführt inklusive der neuen europäischen CLP-Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG Nr.1272∕ 2008), die mit der REACH-Verordnung eng zusammenhängt. Für die neuen Mitarbeiter werden regelmäßig Schulungen organisiert.
Die Mitarbeiter in der Herstellung sind mit den Risiken in Verbindung mit den chemischen Stoffen mit denen sie arbeiten vertraut.
Von unseren Lieferanten haben wir Sicherheitsdatenblätter für den Umgang mit Rohstoffen mit gefährlichen Eigenschaften zur Verfügung. Auch die Kommunikation mit unseren Kunden verläuft in Übereinstimmung mit der REACH-Verordnung und deren konkreten Anforderungen.
Die Sicherheitsdatenblätter der hergestellten chemischen Stoffe und Gemische wurden in eine von der EU-Verordnung Nr. 2015/830 vorgeschriebene Struktur überarbeitet. Bei den Rohstoffen wurden die Expositionsszenarien ergänzt, die eine Zusammenfassung der Stoffanwendungen und der entsprechenden Maßnahmen für das Risikomanagement anführen. Die Novellierung der Sicherheitsdatenblätterist ein dauerhafter Prozess, der an die neu gewonnenen Kenntnisse bezüglich der Eigenschaften der chemischen Stoffe und Gemische anknüpft.
Der Betrieb schloss sich dem Forum für den Austausch von Stoffinformationen SIEF an und ist Mitglied der zuständigen Konsortien für die gemeinsame Registrierung von chemischen Stoffen.
Die REACH-Datenbank des Betriebes wird fortlaufend durch neue Informationen über die Entwicklung der Gesetzgebung und um Schulungsunterlagen zur Erklärung dieser Legislative ergänzt. Die Umsetzung der europäischen Chemikaliengesetzgebung ist dauerhaft in die Umwelt- und Sicherheitspolitik des Unternehmens integriert.